Führerscheine und Führerscheinklassen

Unser Team bildet alle Klassen aus.

Seit Mitte 2005 kannst du bereits mit 17 den Führerschein der Klasse B und BE machen. Nach der normalen Ausbildung und der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung darfst du innerhalb Deutschlands nur mit einem Begleiter fahren, den du vorher bei der Anmeldung in der Fahrschule namentlich melden musstest. Weitere Infos dazu findest du bei uns unter "Begleitetes Fahren".

KlasseBeinhaltet
B/BF17KRAFTWAGEN bis 3,5 t zG 
Mitführen von Anhängern

Alle Anhänger bis 750 kg zG
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begerenzt
Mindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
18/17

keine

AM, L

Theorie / Praxis

Theorie / Praxis
B 96Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B

KRAFTWAGEN der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Mindestalter:

Vorbesitz:

Ausbildung:

Prüfung:
18/17

keine

Theorie / Praxis

keine


BEKRAFTWAGEN der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGMindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
18/17

keine

B

Praxis

Praxis
B197
MofaMOFA
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

maximal 25 km/h bbH

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
15 

keine

keine

Theorie / Praxis

Theorie
AMZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick)
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH
max. 45 km/h
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung max. 4 kW

Mindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
NEU: 15 

keine

keine

Theorie / Praxis

Theorie / Praxis
b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm3 Hubraum
c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3,
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. 
d)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 45 km/h
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW,
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
A1LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm3
a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm3

Mindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
16

keine

AM

Theorie / Praxis

Theorie / Praxis
b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer  
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW
A2KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter:

Vorbesitz:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:
18  

keine

A1, AM

Theorie / Praxis

Theorie / Praxis
AKRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3
und bei einer bbH von mehr als 45 km/h
zu a)

Mindestalter:

bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der Klasse A2


24/ 20



b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
zu b)

Mindestalter:

Eingeschl.Klassen:

Ausbildung:

Prüfung:


21 

A2, A1, AM

Theorie / Praxis

Theorie / Praxis 
B196

Beratung unter Tel. 0471 / 222 18