Führerscheine und Führerscheinklassen
Unser Team bildet alle Klassen aus.
Seit Mitte 2005 kannst du bereits mit 17 den Führerschein der Klasse B und BE machen. Nach der normalen Ausbildung und der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung darfst du innerhalb Deutschlands nur mit einem Begleiter fahren, den du vorher bei der Anmeldung in der Fahrschule namentlich melden musstest. Weitere Infos dazu findest du bei uns unter "Begleitetes Fahren".
Klasse | Beinhaltet | ||
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B/BF17 | KRAFTWAGEN bis 3,5 t zG | ||
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begerenzt | Mindestalter: Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 18/17 keine AM, L Theorie / Praxis Theorie / Praxis | |
B 96 | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 | ||
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B KRAFTWAGEN der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg | Mindestalter:
Vorbesitz: Ausbildung: Prüfung: | 18/17
keine Theorie / Praxis keine | |
BE | KRAFTWAGEN der Klasse B und | ||
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG | Mindestalter:
Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 18/17
keine B Praxis Praxis | |
B197 | |||
Mofa | MOFA | ||
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor maximal 25 km/h bbH Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor | Mindestalter:
Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 15 keine keine Theorie / Praxis Theorie | |
AM | ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE | ||
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung max. 4 kW | Mindestalter:
Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | NEU: 15 keine keine Theorie / Praxis Theorie / Praxis | |
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm3 Hubraum | |||
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW, bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. | |||
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 45 km/h Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm3 bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW, bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien) | |||
A1 | LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm3 | ||
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm3 | Mindestalter:
Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 16
keine AM Theorie / Praxis Theorie / Praxis | |
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Leistung bis max. 15 kW | |||
A2 | KRAFTRÄDER bis 35 kW | ||
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. | Mindestalter:
Vorbesitz: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 18 keine A1, AM Theorie / Praxis Theorie / Praxis | |
A | KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE | ||
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und bei einer bbH von mehr als 45 km/h | zu a) Mindestalter: bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 | 24/ 20 | |
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. | zu b)
Mindestalter: Eingeschl.Klassen: Ausbildung: Prüfung: |
21 A2, A1, AM Theorie / Praxis Theorie / Praxis | |
B196 | |||
Beratung unter Tel. 0471 / 222 18